Der Aktions- und Initiativfonds für eure Projektidee 2024: Aktiv gegen Rassismus, Diskriminierung und für Demokratie
Im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ Rhein-Erft-Kreis mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), können wir mit dem Aktions- und Initiativfonds Projekte fördern, die sich gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten und für Demokratie stark machen.
Mit eurer Projektidee könnt ihr euch an die Koordinierungs- und Fachstelle des Aktionsbündnisses für Demokratiestärkung und Antirassismus (a.d.a.) wenden. Hier erhaltet ihr Unterstützung bei der Konkretisierung eurer Ideen und Pläne sowie bei Erstellung des Antrags und Entwicklung des Finanzplans.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, kleinere Träger, Gruppen oder Einzelpersonen.
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen bis spätestens 5.12.2024 umgesetzt werden und sie müssen im Rhein-Erft-Kreis stattfinden. Inhaltlich sind unter anderem Projekte zu folgenden Themen förderfähig:
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Darunter fallen u.a. Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antimuslimischer Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichen. Die Bearbeitung weiterer Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Rahmen des Projekts ist ebenfalls möglich und kann mit der KuF besprochen werden.
- Rassismus und Diskriminierung auf struktureller Ebene, wie z.B. in Schulen, Kindertagesstätten und öffentlicher Verwaltung.
- Empowermentangebote für Menschen und Gruppen, die von Ungleichbehandlung und Abwertung betroffen sind.
- Aufklärung über und Prävention gegen extrem rechte bzw. demokratiefeindliche Gruppierungen und Ideologie.
- Politische und soziale Partizipation im Rhein-Erft-Kreis, mit dem Ziel diese zu fördern und zu verstetigen.
- Historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und Kolonialismus.
Die Gestaltung der Projekte kann ganz unterschiedlich sein und hängt ganz von euch ab. Förderfähige Formate sind zum Beispiel Workshops, Vorträge, Gedenkstättenfahrten, Theaterprojekte, Infoflyer und Handreichungen, Musikveranstaltungen, Ausstellungen und Online-Projekte. Denkbar sind auch Aktionen die im öffentlichen Raum wahrnehmbar sind und ein Zeichen setzen. Auch hier nicht aufgeführte Formate können förderfähig sein und sollten im Zweifel mit uns besprochen werden. Gerne leisten wir einen Beitrag zum Gelingen euer Projekte.
Wie funktioniert das Antrags- und Vergabeverfahren für den Aktions- und Initiativfonds?
Zuerst ladet ihr euch das Antragsformular herunter und füllt dieses aus:
Antragsformular - Aktions- und Initiativfonds
Wichtig ist, dass alle Felder ausgefüllt werden. Bei umfangreichen Projekten kann die Projektbeschreibung und der detaillierte Kostenplan in einem zusätzlichen Dokument angehängt werden.
Die ausgefüllten Unterlagen werden per Mail oder postalisch an die Koordinierungs- und Fachstelle gesendet. Wir sichten dann den Antrag und besprechen ggf. Änderungsvorschläge mit euch. Anschließend wird der fertige Antrag im Begleitausschuss eingereicht, der über die Förderung abstimmt.
Wer kann bei der Antragsstellung unterstützen?
Bei Fragen zur Antragsstellung helfen wir gerne weiter. Eine erste Kontaktaufnahme bereits in der Planungsphase eines Projekts kann zudem sinnvoll sein, um eine Einschätzung zur Förderfähigkeit des Projekts zu erhalten. Zudem könnt ihr euch mit jeder Art von Fragen an das Team von a.d.a. wenden.
Flyer: Zivilgesellschaftliches Engagement fördern!